Ablauf / Kosten

Gesetzlich Versicherte

1. Kontakt aufnehmen

Bitte nehmen Sie zunächst per Telefon oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Sprechen Sie gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter, damit wir sie sobald wie möglich zurückrufen können. Auf diesen Wegen können Fragen zum Ablauf, zur Wartezeit und weiteren Themen geklärt und Termine vereinbart werden.

Gesetzlich Krankenversicherte können zur ambulanten Psychotherapie mit ihrer Versicherungskarte kommen und müssen nichts bezahlen. Hier die offizielle Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Ablauf der ambulanten Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Download.

2. Psychotherapeutische Sprechstunde

Die ambulante psychotherapeutische Sprechstunde bietet einen ersten Zugang und dient zur Abklärung, ob ein Verdacht einer psychischen Erkrankung vorliegt und weitere fachliche Hilfen notwendig sind. Die Diagnostik, Beratung, Aufklärung und die Erstellung von Behandlungsempfehlungen können hier erfolgen.

3. Ambulante Psychotherapie

Sobald ein Therapieplatz zur Verfügung steht, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Es können zunächst bis zu vier Probesitzungen (probatorische Sitzungen) durchgeführt werden.

Am Anfang der Behandlung steht eine ausführliche Diagnostik der aktuellen Beschwerden. Auf dieser Grundlage können Sie die Entscheidung treffen, ob eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit begonnen und ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden soll.

Die Therapie findet in der Regel in Einzelsitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Bei Bedarf können wichtige Bezugspersonen an den Sitzungen teilnehmen. Im Verlauf der Behandlung verlängern sich meist die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen.

Privat-/ Beihilfeversicherte und BG-Patienten

Privat- und Beihilfeversicherte können ohne Weiteres einen Termin zur ambulanten Sprechstunde vereinbaren. Ein Kostenübernahmeantrag kann anschließend gestellt werden.

Patienten, die der Psychotherapie nach einem Unfall von ihrer Berufsgenossenschaft zugeführt werden, sollten einen Behandlungsauftrag der BG mitbringen oder vorab zusenden lassen.

Bitte rufen Sie uns an, damit wir die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen können.